Landgraf Wilhelm I. von Hessen, die Flersheimer Fahr und ein widerspenstiger Flersheimer Schultheiß im Jahre 1501

Ein Brief des Landgrafen von Januar 1501 an den Domdechant und das Domkapitel in Mainz macht deutlich, wie wichtig die Flörsheimer Fahr gewesen ist. Denn auf dem Weg nach Rüsselsheim (und zu seiner Residenz in Darmstadt) von Norden her musste auch der Landgraf von Hessen mit seiner Kutsche unsere Fahr benutzen; in Rüsselsheim gab es für die Überfahrt nur einen Nachen.

Zur Geschichte der Flörsheimer Fahr

habe ich im Hessischen Staatsarchiv zwei Dokumente aus dem Jahr 1501 gefunden: Hess. Staatsarchiv 104 61 001 und 104 61 002.

Sie bestätigen eindrucksvoll, dass es in Rüsselsheim keine Fahr, keine Fähre für Pferd und Wagen gegeben hatte und dass auch der Landgraf von Hessen, der ganz sicher in einer Kutsche beim Flörsheimer Fährmann vorgefahren ist, auf dem Weg nach Rüsselsheim zur Überquerung des Mains die Flörsheimer Fahr benutzen musste. Im Jahre 1501 war auch das Landwehr fertiggestellt und die Warte gebaut (lesen Sie bitte hierzu meinen Bericht über das Kasteler Landwehr, der in Kürze auf dieser Homepage erscheint), sodass der Landgraf, woher immer er kam, nicht anders als über den Fernweg und dann über „Warte-Kreuzweg-Untertor-Durchfahrt Dorf Flersheim“ an die Fahr gelangen konnte.

Hierzu Professor Ernst Erich Metzner: An der Gemarkungsgrenze Flörsheim-Wicker stieß hier ein schon vorrömischer und römischer Fernweg auf die damalige neu befestigte Landesgrenze Mainz-Eppstein und durchquerte die nur an den Warten durchlässige ,Landwehr‘.

Es handelt sich um einen Brief, den der Landgraf Wilhelm I. von Hessen (14661515) an den Domdechanten und das Domkapitel in Mainz schrieb. Er beklagte sich, dass er die Flersheimer Fahr benutzen wollte und dass der Schultheiß von Flersheim ihm Schwierigkeiten machte.

Hier zuerst die buchstabengetreue Übertragung der beiden Dokumente:

Wilhelm vonn gottes gnaden Lanndtgraue zeu
Hessenn & Graue zeu Katzennelnbog[en]xxx

Vnnsern grues zeuuor Wirdigen vnnd Erbarn Lieben Besonndern
Als Wir nehistuergangens Sonnabents vnnsern Weg her
gein Rüßelßheim gnommen haben Wir einen der vnnsern
vorhin geschickt vnns dy Nehen zeu Flaerßheim vberzeufarn
zeubestellen Des auch den Vierman gutwillig funden Aber
vwer Schultheys daselbst hait das zeuthun hertiglich verbott[en]
vnnd nit gestatt[en] wöllen Solliches Wir naich gestalten ding[en]
vnnd dwyl[?] des orts dy far vnns zeustendig ist befrembdung.
tragen. auch nit glawben das es vwer meynong sy Woltens
vch Im pesten nit vnangetzeygt lassen Begernd by gmelt[en]
Schultheysßen darane zeusein das Wir wederwertigs fürne-
mens hinfür vonn Ime vertrag[en] des sein Wir zeuuersichtig
vnnd vchgunstig[en] willen zeuertzeyg[en] geneigt Datum.
Rüßelßheim Montags Naich der heylgen drier Künige tage

A[nn]o d[o]m[ini] xv [fünfzehn] c [hundert] primo


1501

die f[eriae?] lune [?] mens[is]

January xvci

Lantgraffschaft
mynen g[nädigen] Herrn
andreffe daß

fare zu flerßh[eim]

senkrecht am rechten Rand:

Dem Virdigen vnnd Erbarn vnnsern lieben Besonn
dern Dhumdechand vnnd Capittel zeu Meintz
1501, Jan. 11.

Und hier die gemäßigte Schreibweise:

Wilhelm von gottes gnaden Landgraue zu
Hessen u. Graue zu Katzenelnbogen

Unseren grus zuvor Würdigen und Erbaren Lieben Besonderen
Als Wir vergangens Sonnabends unseren Weg her
gen Rüßelsheim genommen haben Wir einen der unsern
vorhin geschickt uns die Nehe zu Flerßheim oberzufahren
zu bestellen Des auch den Fährmann gutwillig funden Aber
euer Schultheyß daselbst hat das zuthun hertiglich verbotten
und nit gestatten wollen Solches Wir nach gestalten dingen
und weil des orts die far uns zustendig ist befrembdung
tragen. auch nit glauben das es eure meinung sei Wollten
euch im besten nit unangezeigt lassen Begernd bey gemeldem
Schultheyßen daran zu sein das wir wederwertigst fürne-
mens hinfür von Ihrem vertrage des sein Wir zuversichtig
und hochgünstigen willen zu erzeugen geneigt Datum
Rüßelsheim Montags Nach der heyligen drei Königs tag (11. Januar)
Anno domini 1501

Dem würdigen und erbaren unseren lieben Besonn-
dern Dhomdechand und Capitel zu Maintz

1501 Jan. 11