Die folgenden Dokumente sind im Hessischen Staatsarchiv in Wiesbaden unter
„Maynfahr zu Höchst“ abgelegt. Von dieser Fahr handelt auch der Text des ersten
Dokumentes, doch danach ist nahezu ausschließlich von unstatthaften
Nähefahrten in Eddersheim zu lesen, welche die Rechte und Einkünfte sowohl der
Höchster wie auch der Flersheimer Fahrbeständer schmälern und daher zu unter-
sagen und zu bestrafen sind.