Was nun folgt sind Dokumente aus den Jahren 1682 bis 1695 mit der Auseinandersetzung um einen Graben, der von Flörsheimern im Auftrag des Schultheißen ausgehoben wurde, um den Abgang von Gütern und Großvieh von der Rüsselsheimer Fahr nach Hochheim zu erschweren. Der Bericht beginnt, wie auch der Bericht über die Flörsheimer Nähefahr, mit dem Dokument und der Übertragung der Urkunde von 1491, die die Übergänge zwischen Flerßheimb und Rüßelsheimb über den Main regelte. Es war eine Übereinkunft, notwendig geworden durch den Rüsselsheimer Festungsbau; sie betraf nicht nur die Überfahrt über den Main, sondern auch den Schutz des auf Rüsselsheimer Seite gelegenen Churmainzer Leinpfads und der parallel laufenden Landstraß.

So gab es also eine Flörsheimer Nähefahr, also eine Schiffsfähre für Pferd, Wagen und Lasten – und es gab nur eine kleine (Nachen-)Fahr zwischen Rüsselsheim und Flörsheim in der Nähe des Mühlbachs/alten Bachs/Flörsheimer Bachs, dort lagen auf beiden Seiten des Mains einige Nachen, die von den Müllern auf Flörsheimer Seite und von Schiffern auf der Rüsselsheimer Seite zur Überfahrt benutzt wurden.

Warum es bis zum Ende des 17. Jahrhunderts dauerte – vielleicht haben wir nur keine anderen Dokumente –, bis der Streit um einen Graben und damit auch über die Fährrechte die vielen Schriften zwischen Mainz und Darmstadt auslöste, weiß ich nicht; vielleicht war das Ende der mainzischen Duldung erreicht, als immer mehr Viehhändler den doch offenbar großen Rüsselsheimer Fährnachen oder Fährschelch benutzten und keinen Umweg zur Flörsheimer Fahr und der Zollstation dort machen wollten; vielleicht aber auch gab es in Mainz oder in der Domdechanei Hochheim einige neue Herren, die die eingerissenen Schludrigkeiten abstellen wollten. Die Kurmainzer fühlten sich im Recht und verteidigten die Flörsheimer Nähefahr als alleinige unverzichtbare Überfahrt gegen die Hessen-Darmstädtische und  Rüsselsheimer Nachenfahr.

Die Flörsheimer Fahr ist lange Zeit die Fortführung der Fernstraße von Norden her durch das Landwehr mit Warte gewesen. Der Fernweg ging über den Kreuzweg, ging durch das Untertor und durch die Untergasse zum Main, zu jener Zeit niemals  direkt nach Rüsselsheim. Zoll wurde bei den Benutzern des Fernwegs an der Warte und eben auch an der Fahr erhoben, entweder bei der Einreise in das Churfürstentum oder bei der Ausreise. Davon ist nichts zu lesen, aber davon, wie die Flörsheimer Zollstation durch Viehhändler mit der Benutzung der Rüsselsheimer Fahr umgangen wurde.

Daraus ergibt sich, warum gerade die Auseinandersetzung um einen Graben so wichtig ist für das Verständnis der Fähren über den Main zwischen Rüsselsheim und Flörsheim. Denn hier wird deutlich, dass nur die Flörsheimer Fähre, die Flerßheimer Nähefahr, zum Transport von Gütern und Vieh, besonders zum Hochheimer Markt, benutzt werden durfte. Wie immer ging es ums Geld, hier um den Zoll, den Händler beim Passieren des Mains einsparen wollten (obwohl, wenn sie erwischt wurden, sie den Kurmainzer Zoll in Hochheim nachentrichten mussten), indem sie verbotenerweise den Fährnachen von Rüsselsheim zum Flörsheimer Ufer in der Nähe der alten Bach, des Mühlbach oder Flörsheimer Bach – heute Wickerbach – benutzten.

In der obigen Zeichnung, zu finden im Dokument des Hessischen Staatsarchivs Nr. 105 317 17 – nachfolgend wie auch später die Übertragung –  sind unter dem Buchstaben „k“ die alte Bach und unter „e“ und „h“ der bewusste Graben schematisch eingezeichnet. Der Graben sollte es den Rüsselsheimern schwer machen, außer Personen auch Waren und Tiere trotz Verbots nach Hochheim zu befördern. Bei den Auseinandersetzungen wird sich auf den im Jahre 1491 zwischen dem Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg und Landgraf Wilhelm zu Hessen geschlossenen Vertrag berufen, der am Beginn meines Berichts nachzulesen ist.

Die Übertragungen der Dokumente habe ich nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, mir nicht verständliche Wörter, Ausdrücke und Endungen habe ich mit … gekennzeichnet.

Die Dokumente sind zweiseitig kopiert mir zugegangen, der besseren Lesbarkeit halber habe ich sie seitenweise getrennt oben vorgestellt, z. B.
Hess. Staatsarchiv 105 317 002
getrennt in Hess. Staatsarchiv 105 317 002-1 und 105 317 002-2
und die Trennung in der folgenden Übertragung eingehalten.

Hess. Staatsarchiv 105 317 001, Dokument 01

Acta betr.
Das von Heßendarmbstatt pretendirte
Nachen und Nehenfahr zwischen Rüsselsheimb und
Flerßheimb auf abschaffung des von denen
Flersheimern ausgehobenen grabens ahn der Weydt
1491
Ab Anno 1686 bis 1695

Hess. Staatsarchiv 105 317 002-1, Dokument 02

Extract auf dem abscheidt von Grafs Johan
zu Nassow undt Graf Ludwig von Isenburg
zwischen Churfürst Bertold undt Landtgraf
Wilhelm zu Hessen item Anno 1491 uffgericht.

Alß ein Zeitlang wast Irthumb deß bawes
undt Vestung halber an dem Schloß zu
Rüselsheym undt des fares daselbs am
Mayne gewest, itzt auch mit anderen zu unß
gestelt, ist umb denselben itzt gemelten
Irthum unser beyder Grauen von Nassow
undt Isenburg entscheit, also daß der strome
des Maynes der leynpfatt undt die landtstrais
zwischen Maintz undt Franckfurt, auch leuthe
undt gut daruff durch unseren gnädigen herren
den Lantgrauen seiner gnaden Erben undt
Nachkommen oder die Iren nit sollen beschedigt
aufgehalten oder behindert werden, diß oder widder
Im daß gemelt schloß Im keinen wege auch
kein umwerung alß zolle wegegelt oder ander
beschwerung des orts nit gelegt noch ahngesetzt
Nach dem undt diewyl ein solches wie vorge-
melt gehalten soll werden, so mögen hinfurtt-
er unser gnädiger Herr von Heßen, seiner
Gnaden Erben undt Nachkommen, solch schloß
Rüselsheym, nach Ihrem willen Notthurft, undt
gefallen bawen befesten undt in sonsten behalten
sonder verhinderung undt intrag unsers
gnadigsten Herren von Maintz seiner gnaden
Nachkommen auch deß Capittels oder Stuhls
daselbst, undt allermeniglichs von derentwegen
doch also daß solcher bawe dem strome deß
Maynes den leynpfatt undt die landtstraß

Hess. Staatsarchiv 105 317 003-1, Dokument 03

nit behinder oder beschwere, auch mogen unßer
gnädiger Herr von Hessen, undt seiner gnaden
Erben wie vorstehet zu Rüsselsheim ein Nachen
halten zu ihrer gnaden Notthdurft undt geprauch
doch daß dieselbe nit ferner werde gepraucht
und hinderlich soll kein naher zu verkaufen
oder kaufmanschatz übergeführt werden.
Undt wann bißher auch ein Molen schiff darzu
ein schiff holtz undt kolen darhin gen Maintz
zu führen daselbst seint gewest, die mögen der-
maßen itzt undt hinfurtter mit sambt der
nehen da gehalten undt gepraucht werden
wie obgemeldt.

Hess. Staatsarchiv 105 317 003-2, Dokument 04

(Die Kopie der Urkunde ist auf der rechten Seite stark beschnitten, so dass der dor-tige Text nicht zu sehen ist. Dem Verständnis der Urkunde tut es keinen Abbruch. Die Fehlstellen sind mit = gekennzeichnet.)

Unßer freundlich Ehrendienst
was Wir sonsten mehr Liebs und =
Vermögen, jeder Zeit zu von hohen =
Fürst, besonders Lieben Herrn und =

… mögen wir nicht verhalten, als Wir =
tagen von einer Reyß bey hießiger fürstl. Residenz
wider angelanget, wasmaßen Uns von den Beamten
zu Rüsselsheim der unvermithelt Bericht eingetroffen, als
ob der Schultheiß zu Flörsheim das Rüsselsheimer Mayn-
fahrt jenseits gewalt und aigenthätiger weiße, auch
wider alles unüberdenkliches Herkommen und die biß-
herige uralte observantz, zu vergraben und zu ver-
verscharren, und dardurch die gewöhnlliche Straß von Rüssels-
heim über den Mayn gen Hochheim in die Herrschaft
Epstein und anderwerts de facto hemmen zu laßen, sich
verderblich unterstanden habe.
Gleichwie Wir nun gäntzlich darvor erachten, daß solche nun=
liche und unjustificirliche Thathandlungen ohne Euer
Wissen und Befehl geschehen; so zweifeln wir nicht =
selbige werden, gedachter schultheißen strafwürdiges =
tatum nicht allein nicht gutheißen, sondern auch gegen =
selben gehörige Andung vornehmen, und wie Wir Sie =
under freundl. ersuchen, durch denselben sothanes =
tatum abschaffen, den Graben wiederum sobalden zu =
fen und alles in vorigen stand stellen, auch folglich dann
dem Commercio zwischen beiderseits Land und Leuthen =
straßen ungehinderten Lauff zu gönnen, die Verfügende
Anordnung zu thun Ihro Gefallen lassen, Gestalt wir
selber hiermit darumb freundlich ersuchen, dero selber
Beschwerte willfahrige antwort auch bey Über=
dießes erwarten, und Ihro zu allem angenehmen freundlich =
barlichen Diensten weißungen stets bereitwillig verbleiben.
Datum Darmstatt am 6.ten Novembris 1682

Von Gottes Gnaden Elisabeth Dorothea Landgräfin =
Hessen, Fürstin zu Herßfeld, geborne Hertzogin zu Sachsen =
Closter und Burg-Gräfin zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain =
da, Schauemburg, Ysenburg und Büdingen, Wittib, Vormunde-
rin und Regentin
in … gebühr dinstwillige frau

Hess. Staatsarchiv 105 317 004-1, Dokument 05

Dem Hochwürdigsten
Fürsten, Herrn Anselm Fran-
tzen, Ertz Bischoffen zu Maintz,
des Heyligen Römischen Stuhls
durch Germanien Ertzcantz-
larn und Churfürsten Un-
serem besonders lieben
Herrn und Freund
Maintz den 18ten novembris 1682

Fürstl. fraw wittib zu Heßen
Darmbstatt beklagt sich
daß der Schultheiß zu Flers-
heimb jenseith des Mains
daß Rüsselsheimer fahr
abgegraben habe. 1682

Hess. Staatsarchiv 105 317 004-2, Dokument 06

Hochwürdigster Fürst und Herr, Ewer
Fürstl. Gnad. seyen Unsern Unterthänig Willige
Dienst mit allem fleiß … bereith, Gnadiger
Lieber Herr.

Dessen bey Ew. Fürstl. Gnad. sich die Frau Land-
Gräfin, Regentin und Vormunderin zu Hessen
Darmbstatt über einen innseits Rüsselsheim selbigen
Mainfahr zu vermeintem nachtheil aufgeworfenen
graben gegen Unsern Schultheißen zu Flerßheim
beschwert gemacht, ein solches haben Wir ab dero-
selben Unß communicirten undt hinbey wieder
zurück gehentem schreiben mit unserem vernohmen
und darauf nit underlaßen, darüber behörige
information einzuziehen, waß eß darmit nuhn für
eine warhafft beschaffenheit haben ein solches ge-
ruhen Ew. Fürstl. Gnaden ob hiebey folgenter
Unß erstatteter relation hinwieder gnadiglich
zu erfahren, und berichten Unß die Unßerige dabey
ferner mündlich, da die ältesten Rüsselsheimer Under-
thanen selbsten hierüber sollten gehört werden, daß
sie ein ebenmessiges würden beiahen und außsagen
müssen.
Gleichwie nuhn die auff dem orth questionis eine

Hess. Staatsarchiv 105 317 005-1, Dokument 07

Zeitlang neuerlich eingeführte Landstraß nit allein
denen privatis, auf deren äckeren selbige her-
gehet, schädlich, sonderen auch Ew. Fürstl. Gnad.
Landzoll zu besagtem Flerßheim; durch welches
sonsten die ordinari Landstraß gehet; merklich
abträglich ist, also wollen wir darfür halten,
daß zu verhüthung weitern bösen eingangs den
geklagten graben aufzuwerfen und zu confreriren
hoch nöttig, eß wehre dan, daß der in anno 62 mit
hessen darmbstatt aufgerichte vertrag hierin ein
anderß disponieren mögte. Ew Fürstl. Gnad.
empfehlen Wir darmit zu beständigem hohem
Fürstlichen Leibß und Regierungs Wohlstand
Gotteß schutz treuligst. Maintz d. 23.ten
Novembris 1682
Dechand undt Capitul
deß Dhomb Stifts zu Maintz.

Hess. Staatsarchiv 105 317 005-2, Dokument 08

Freitags d 20ten(?) Novembris 1682 ist ein gesandter
von Darmstatt H. Malcomesig alhier gewesen undt
die hinweg schaffung zweyer dem vorgaben
nach besonders dem Graben gemachter abschnitt
gar instendig begert. Ist ihm zur …
gegeben worden daß man vor alles denen den
augenschein einnemmen Ein hochwürdiges
Dohm Capitul undt die gemeindt Flersheim
holen müssen ob auch gegen das alte herkommen
etwas attentiert worden seye. Ermelter
H. Malcomesig ist mit dieser resolution
nit allerdings zu frieden gewesen …
pro memoria

Hess. Staatsarchiv 105 317 006-1, Dokument 09

Dem Hochwürdigsten Fürsten und Herrn
H. Anselm Frantz deß Heyl. Stuhls zu
Maintz Ertzbischoffen, deß Heyl. Röm. Reichs
durch Germanien Ertzkantzlern undt Chur-
Fürsten, unserem Gnadigen Lieben Herrn
d. 26t novembris 1682

Hess. Staatsarchiv 105 317 006-2, Dokument 10

Hochwürdigster Fürst
weißen bey Erw. Fürstl H. sich die
Frau Landgräfin, Regentin undt
Vormunderin zu Hessen Darmbstatt
über einen innseits Rüsselsheim
selbigem Mainfahr zu …
nachtheil aufgeworfenen graben
gegen Unsern schultheißen zu flers-
heim beschwert gemacht, ein solcher
habe wie abderselben Unß commu-
nicirt undt hiebey wieder zurück-
gehenden schreiben, mit mehreren
vernohmen und daraus nit
underlaßen, worüber behörige
information ein in dießen, was
es darmit nuhn für nur war-
haft Enschiedenheit habe, ein
solches sowohl Ew.Fürstl Gnad.
ab hiebey folgenden Uns erstattenen?
relation hinwieder gnediglich
… undt berichten Uns
die Unsrige dabey ferner
mündlich, da die Ältesten
Rüsselsheimer Underthanen selbsten
hinwieder sollten verhört werden,
daß Sie ein ebenmaßiges zurück bringen
undt außsagen müßig;
Gleich wie nuhn die auf …
questionis eine zeitlang neuer-
lich eingeführte Landstraß nit
alwie denen privatis, auf den
äckern selbiger vorgehet, schädlich
sondern auch Ew. Fürstl. Gnad.

Hess. Staatsarchiv 105 317 007-1, Dokument 11

Land … zu besagtem Flerßheim
hiedurch welcher sonsten die ordinari
Landstraß gehet; merklich ab-
träglich ist, also wollten wir
darfürhalten, daß zu Verhü-
thung weiter bösen eingangs
der geklagte graben … zu werden
undt zu … hochnöthig,
es wehre das, daß der in anno 62
mit Hessen Darmbstatt
aufgerichte vertrag hierin ein
anders disponieren mögte. Ew.
Fürstl … empfehlen wir darmit
zu besten … C. Maintz 23.nov. 1682

Hess. Staatsarchiv 105 317 007-2, Dokument 12

Anselm Franz
Lieber und achtiger
welcher gestalt die Fraw
Regentin und Vormünderin zu Hessen Darmbstatt
Hoch. sich gegen Euren Schultheißen zu Flers-
heimb beschwert, daß derselbe das Rüsselsheimer
Mainfahrt innseits Gewalt undt aigen
thatig weis zu vergraben und zu verscharren
sich understanden haben solle, und was derselbe des
wegen zu …fuges gebotten
solches gibt bey gehendes
originalschreiben, so wir hinwieder
zu rück erwarten, mit mehreren
… demnach
an Euch gnadiglich Ihr gnaden Florsheimer
Schultheißen über das angegeben factum vernehmen, und
solchem nach Eurem Bericht , was es darmit
vor ein Beschaffenheit habe, samt angehengtem
Gutachten furtersambst uns ein schicken wollen, umb
gnad. Frau Landgrafin mit bestem
bestandt hinwiederumb … und erwartten zu können
… …
Mainz den 18. Nov. 1682
An
Ew. hochwürdig domb Capitul

Hess. Staatsarchiv 105 317 008-1, Dokument 13

Fahr zu Flörsheim

Anselm Frantz von Gottes gnaden Ertzbischoff zu
Maintz, des Heyl. Röm. Reichs durch Germanien
ErtzCantzler und Churfürst

Unsern freundlichen Gruß zuvor würdig: und Ehrsamber
liebe andächtige. welcher gestalt der Fraw Regentin und Vor-
munderin zu Hessen Darmbstatt Ew. sich gegen Eueren Schul-
theisen zu Flersheim beschwert, daß derselbe das Rüssels-
heimer Mainfahrt irnseits gewalt: und eigenthätiger weis
zu vergraben und zu verscharren sich understanden haben
solle, und waß dieselbe deswegen zu verfügen gebetten,
solches gibt beygehendes Original schreiben, so wir hinwieder
zurück erwarten, mit mehrerem; Gesinnen demnach ahn
Euch gnädiglich, Ihr gedachten Flörsheimer Schultheisen über
das angegebene factum vernehmen, und solchem nach oberem
bericht, was es darmit vor ein beschaffenheit habe, sambt ange-henktem gutachten fürdersambst Unß einschicken wollet,
umb gedachte Fraw Landgräfin mit besserem bestand hinwi-
derumb beantwortten zu können und wir verbleiben
Euch im übrigen mit freundschafft, gnaden auch allem guten
wohl beygethan. Datum zu St. Martinsburg in Unserer
Statt Maintz den 18t Novembris 1682
Anselmus Franziskus Ertz

ahn
allhiesiges Dhom Capitul

Johann Jacb Frantz

Hess. Staatsarchiv 105 317 009-1, Dokument 14

Hochwürdiger Wohl Gebohrener
Gnädiger Herr

Eß habe unß Ew. Hoheres und Gnaden von 21.isten
datiert Gnädig ober schickten befehl: daß
die von Fürstl dharmb stattischen Seithen,
wegen ainiges gegen Rüsselsheimb unser
seits, zwahr jüngst wieder ausgehobenen graben
gegen den zu gedachtem rüsselsheimb, ver-
meintem Main fahr zu sein sich beschwehrten
underthäniges ersehen, darob derer aig-
entlich und gründlichen beschaffenheit, nach
Auß sage der ältesten alhier ahnnoch lebenden
Männern, gehorsambst zur berichten nicht
verhalten wollen, welchen gestalten vor
daß erster vor uhndenklichen jahren unserer
von älteren, einen langen diefen graben
zwischen unserer den gemeind waith undt
habendes ackerfelt, von oben herab biß ahn
die Mühlbach auffgegraben, uber welchen sie ein
Stieg, so gerath gegen rüsselsheimb, ahn
dem eselsfarth genand gelegt; dessen
die müllers, wan sie mit ihrem selbstaigenen
Nachen früchte von dharmb stattischer Seithen
abgeführt, auf ihren eselen von dem wasser
in ihre Mühle zu führen sich bedienen können,

Hess. Staatsarchiv 105 317 010-1, Dokument 15

welchen wir alß mehr und für dißmahl wider
ausgehoben und mit einem solchen Steeg
verlegt; und gehet es zur mahlen kein sond-
erlicher fahrweg noch straß durch nothbar
sothanen graben gegen den Mayn; wir nicht
allein eines Hochwürdigen dhomb stiffts …
sonderen deß Closters Erbach, Closter zu St. …
und Closter zu weisen frauen in Maintz, Gütter
bücher genugsamb beschreiben; daß denen Gürtter
ahn dasigem orthpfath ihr sach, auß den wasser
uber den eselspfath; und müssen daß
… buch meldet, auf daß mühlfahrer,
aber uber keine landstraß noch auf daß
rüsselsheimer fahr, oder fuhrweg ziehen;
alß aber in den wirhen Schwedischen Kriegß
zeiten man sich von Zoller orths far, der vestung
halber nacher rüsselsheimb in schutz begeben müssen;
die Schiffs… und nahen von hierab aufer rüssels-
heimb, von hiesigem fahr nit abgeführt, alda
dan selbe zeit daß nöthige uber und herüber fahr
zu beförderung allen lebens mittelen gebraucht;
den graben darließ, biß man ihn nachgehents wider
ausgehoben, in etwaß nüber gefahren, und zur
geschleift worden, wie dan auch wir daß selbe
dazumahl und bis dahero außer einer freund
libenden nachtfahrschaft, und keiner gewohlsamber
Straß zu gebrauchen nachgesehen;

Hess. Staatsarchiv 105 317 010-2, Dokument 16

zweitens so haben die müller vor und in dem
krieg zwar nachen in der bach stehen gehabt,
wohmit sie selbsten über und herüber gefahren
die früchte von jener seithen abgeholt, wan sie
mit karch darzu fahren wollten, alß dan auf
jenseiths die bach hinüber biß ahn den wassem
… den weg noch heringehet gefahren,
und haben ihro durchlaucht von darmbstatt da zu
mahl alda kein bestands fahr gehabt,
welches alß nahgehents … zu
schleifen; sich unterstehen wollen; wie dan bereits
unß genugsamb für aigen gestelt, in dem
ein von uhn gefehr 12 oder 15 jahr ein solches,
ohn ahn streich beßeren, noch unserer Gnädigen
herrschaftliche obrigkeit, ahn … …
den fischeren alda .. wie ihnen wider alts
herkommen, nun durch unseren herrschafftliche
.. Gürtter ein offen Straß daherin
zu lassen unß nicht allein in verderbung der
berichten grossen pfaden zu …, sonderen
… der hohen obrigkeit zu endlichem …
gereichen dörfte; so haben wir umb verhürttung
den selben, und zu erhaltung unseres rechtens
einen solchen graben wider ausgehoben, einen
Steeg wie von alters darüber gelegt; damit
dan die müller ihr habendes mühlfahr auch
künftig herin weider gebrauchen, daß darumb

Hess. Staatsarchiv 105 317 011-1, Dokument 17

stattische aber allein alhie ahn flerßheimb
wir, wider einiges wider .. geschehen
zu laßen; welches alles besonder sachen nach
die ältiste gericht, gemeinde vorgänger, und
theilß gemeines leuth alß ausgesagt; und
haben es alles ihro hochw und gnaden in dem darüber
gehaltenem protocoll … was dißes dar
über auf gesetzt, und ahn H. … von walt-
… eben seindt gnädig zu ersehen; … mich
in derer getrewen …empfehlung und vor

Ehrw. Hochwd. und gnaden
underthänig ge-
horsamber underthan
Johan Neumann
Gerichtsschreiber

Flerßheimb d. 22ten …oktober 1682

Hess. Staatsarchiv 105 317 011-2, Dokument 18

Hiebey kombt noch, daß die alten außgesagt, alß
sich der Krieg in Anno 1630 : 2 und 3 und 34 daher
umb starck bezog, habe ein einiger fischer mit
nahmen Gernod zu rüsselsheimb gewohnet, welcher
dazu mahl die leuth mit seinem fischer nachen über
und herüber geführt, seyn nach dem selben ein
… man wilhelm baum genand daherin
kommen, der dan auch einen main nahen beistand
gefahren habe; nach dem Krieg alß forth so wohl
naher Maintz alß auch über das wasser gefahren
dessen fraw so noch zu rüsselsheim wohnt alß fort
biß vor ungefehr 12 od15 Jahr, …
bring Zinß darauf gestelt gefahren; und habe
den Fürst von dharmbstatt ein ander gewohlig-
keit fahr zu halten alß gegen flerßheimb, vor
zu dan die straß so wohl auf dißer alß jener
seithen gehet; und wird seines wegß erweißlich
sein, daß nie einige straß, durch deßen gemarck,
gegen rüßelsheimb zum fahr gehet, und der
graben seyn alle zeit dagewesen; weilen dafürher …
den weith gepflegt zu gehen; damit die feuchte
conservirt bleibe; wie nun die müller auch ahn den
bach ihre auß und eingang zu ihren nahen gehabt
seyn noch erweißlich zur …; da dan auch eine

Hess. Staatsarchiv 105 317 012-0, Dokument 19

Müllerin so bey 80 Jahr alt alhir noch lebend, welche
wohl wissent, daß ihr Man die oben Mühl
bewohnt, den pfath mit eseln betrieben; und
den fuhr weg mit dem Karch ahn dem salfelder
wassem gehabt; alwoh sein nachen gestanden;

Hess. Staatsarchiv 105 317 012-1, Dokument 20

Actum Flersheimb d. 5. Okt. 1682

Seindt auf eines Hochwürd. Dhombcapituls gnädigem
Befelch nachbemelte alte Männer wegen des Kurmaintz.
Rüsselsheimer Main- und Nehefars nach gegebener
… abgehört worden.

Philip Ruppert Undschultheiß pp seines alters 60-Jahr zu Wicker
gebohren, nun 36. Jahr alhir gewohnet, sagt, daß er, alß noch un-geheyratet, mit seinen Eltern den schutz kriegshalber ahn
der Vestung Rüsselsheimb gesucht, gesehen, daß mit einer
alten Nehe, und anderen nachen die benachbarte über und
herübergefahren, auch theils schiffung deren selben eigen gewesen,
und man habe dazumahl daß Flerßheimer fahr kriegshalber
nicht gebrauchen können, und weilen d schutz also gesucht, seye
demselben auß nachbarschaft nachgesehen worden; alß er
sich nun nacher Flersheimb verheyratet, habe sein Vorfahr
Henrich Kester sehl., daß daigsfahr gehabt, welches er nachge-
hents bedienet, und wan der Fürst von Darmbstadt in daß
Schwalbach gewolt, habe er mit seiner Nehe von Flersheimb
nacher Rüsselsheimb treiben, und dieselbe übergefahren,
essen und trincken seye sein Lohn gewesen, seiner Fraw habe
ihm gesagt, weil kein fahr zu Rüsselsheimb gewesen, habe
ihr erster Man sehl. Hentzel genannt, dieselbe also mehrmahlen
übergeführt, er wüste gantz wohl, daß der Eselspfad
und kein fahrweg od sonsten straß nacher dem wasser gegen
Rüsselsheimb zu gieng, auch an Zeit seines Undschultheißen
diensts den alten graben, durch die gemeint etlichmahl
ausheben, und einen Stieg darüber legen laßen, daß man

Hess. Staatsarchiv 105 317 013-1, Dokument 21

den pfad zu Roß und fürs gebrauchen können, der graben seye
ind Zeit zu für schutz, deren herrschaftlich pfachtbahrer güter da
gewesen, daß Fürstlich Darmbstattische fahr woher allezeit zu
Flerßheimb gewesen, die fuhr über die Ecker seye Ihrer …
zwar auß höfligkeit, und keines wegs auß einer gerechtigkeit
vergünstiget gewesen, endet seine Außag.

Johan Nauheimer pp. seines alters 59. Jahr sagt; daß ein Man mit
nahmen Fischer Jacob genannt zu Rüsselsheimb gewesen, wel-cher zu Zeit d Notturft die Leuth mit einem Nachen übergefahren,
es wehre kein Nehr alda gewesen, alß aber der Krieg wehre ein-
gefallen, und man daß fahr zu Flersheimb nicht gebrauchen
können, sonderen durch schutz der Vestung zu Rüsselsheimb
gehalten worden, nachgehents aber zu Flersheimb wird mit …
Nehen und Nachen gefahren worden, der färcher von hier seye verschiedlich mahl mit seiner Nehe nacher Rüsselsheimb gefahren,
und den Fürsten alda übergeführt, seye auch ofters zu Flerßh.
übergefahren, der ausgehobene graben, woher vor dießmahl nit
New, sonderen seye allzeit da gewesen, es gieng kein straß, son-dern nur der Eselspfath, welchen er selbsten mit einem Esel, alß
in d Mühl gewohnet, ahn daß wasser, mahlfrucht abzuhohlen,
betrieben, und weil man so wohl im alten alß jüngerem Krieg
die Zuflucht ahn Vestung gesucht, habe man aus nachbarschafts
wie noch also zu Rüsselsheimb, keines wegs aber auß einer
Gerechtigkdeit fahren lassen, und weilen es also dahin gezogen worden will er ein solches wegen der Nachkommenden wieder
streichen thete;

Hess. Staatsarchiv 105 317 013-2, Dokument 22

Niclaß Hart gemeiner Vorgänger 75. Jahr alt pp. daß er in seiner
Jugend gesehen, daß die Müller den Eselspfath mit ihren
Eselen über den graben betrieben, habe keinen fahrweg dahin
zufahren gesehen, der graben seye aus, wie allezeit gehoben
gewesen, die Rüsselsheimer seyen mit Nachen über und herüber
gefahren, und alß in Schwedischem Krieg daß fahr zu
Flerßheimb nicht gebraucht, sonderen wohe man darzu kommen
können, gebraucht worden;

Henrich Strack gerichtsverwander pp. seye im Sechzigsten Jahr, wüste nicht anders, alß daß er selbsten gesehen, vor diesem nur
zu Rüsselsh. mit Nachen übergefahren, alß aber d Krieg
wehre eingefallen, und man daß fahr zu Flersheimb
nicht gebrauchen können, hette man dasselbe wegen der Vestung
dahin gezogen, so man auß Nachbarschaft willen, weil man
Zuflucht dahin genomben, nachgesehen, seye sonsten alle Zeit, gleich anietzo ein ausgehobener Graben da gewesen, worüber ein
Steg gelegen, so man den Eselspfath genent, auch gesehen
daß die Müller mit ihren Eselen über und herübergefahren,
seye sonsten kein gemeiner land- noch fahrweg inmahls
da gewesen, aber graben sey allezeit, wie itzo ausgehoben
gewesen, und wan daßelbe fahr zu einer gerechtigkeit
solte gezogen werden, müste man es wieder streichen.

Johan Müllers sehl. wittib, die alte müllerin bey 80. Jahr alt, sagt,
alß sie noch in d Mühl gewohnet, ihr Man einen aigenen Mühl-nachen ahn der bach stehen gehabt, und wan er

Hess. Staatsarchiv 105 317 014-1, Dokument 23

über den Main mit seinem Karchen gewolt, er auf einer
seith der bach ahn das wasser gefahren, den Karch auf und
daß pferd in den Nachen gestelt, und übergefahren, den
Eselspfath mit Eselen, umb frucht abzuholen betrieben,
sie hetten diesseith d bach kein fahrweg brauchen dörfen;
wüste weiteres nichts. Endet ihr außag

Daten ut Supra Johan Newman Gerichtschreiber

Hess. Staatsarchiv 105 317 015-1, Dokument 24

Außag etlicher Männer zu
Flersheimb wegen des Rüssels-
heimer Mainfahrs

Hess. Staatsarchiv 105 317 016-1, Dokument 25

Ahn
dero Hochwürdige
Gnaden deß Herrn
Dhombdechants zu
Maintz

Unterthäniger Bericht
von Flersheimb

Hess. Staatsarchiv 105 317 017, Dokumente 26, 27, 28 und 30

Hess. Staatsarchiv 105 317 018-1, Dokument 29

unseres g.
Erw. … wurdt sonder alles Zweifell wegen
dero ohnlengsthin ahnhero abgeordnetem
geheimen Rath Johann Richard Malcomes…
mit mehrerem gebührendt referiert worden
sein, wohin wir uns auf sein anbringen
wegen der von denen Flersheimern
gegen Rüsselsheimb über ausgeworfenen
alten grabens; undt dabey wurden
auch oben gemachter zeugen abschrift
freundt nachbarlich erklehrt haben
nemblich nachdermahlen solches aber
von denen flersheimern ohn unsers
vorwissen vorgenommen worden.
daher auch unbekant ob solches mit recht
oder unrecht beschehen, wie das
… bey unserem dohm capitul;
als andre welchem mehrgemelte
flersheimer immediate (= unmittelbar) stehen.
dahin verahnlassen wolten. damit
der augenschein gesambter handt
eingenommen, die älteste sowohl
zu Flersheimb als Rüsselsheimb
wie es vorschriften darmit
gehalten worden vernommen, undt
solchem nach das irrige
was das recht undt alte Herkommen
erfordere, statuirt undt verordt-
net werden solte.
Nun haben wir solchem nach nit
underlaßen… sach halber
etwas mehrerer information

Hess. Staatsarchiv 105 317 019-1, Dokument 31

… zu laßen; undt werden darauf
mit bestands berichtet. daß wan
auch Ew. … selbst eigene under-
thanen zu gemeltem rüsselsheimb
angeblich abgehohlt werden solten;
sie bey ihrem guten gewissen
ansonsten nicht attestieren würden
als daß, außer dem wo-
bey denen vorgewesenes kriegs-
troubles nach undt nach eingeschlichen
auch denen rüsselsheimern aus gutem
willen bis dahero nachgesehen worden
vor diesem niemahl einiges
nehefahr zu mehrgedachtem
rüsselsheimb geweßen. vielweniger
ein offene straß oder weeg
über die flersheimer gemeine
weith, zwischen derselben ackerfeldt
undt dem main; sondern nur
ein fußpfadt mit einem steeg
über gemeltes ackerfeldt. so man
nit gemein den eselspfadt
genannt, gegangen seye undt
dahero wie es dabey billig bewenden
laßen könnten, dannoch aber
undt damit Ew. … in …
… mögen, daß wir
wegen … etwas under
laßen wolten was zu erhaltung
guter freundt= undt nachbar-
schaft erst einige weiß …
sein mag; so somidt wir, derselben
zu freundl nachbarlich gefallen
indes mit vorbehalt allerseits

Hess. Staatsarchiv 105 317 019-2, Dokument 32

habenden rechts nit ungeneigt fals Ew.
… zu gleich der unser armes burgerschaft
zu höchst durch die liederbacher
mittels arretierung ihrer außen
feldt in weidt und weg gelegener
früchten regreste kriegsgelter; allermaß dan obgemelten
dero ahnhero abgeordneten geheimen
Raths contepation nach ein solches
ihren schon lengst ahnbestelt geweßen frei
soll; so dan unserem antoniter
haus daselbst die durch gemelte
liederbacher gegen uhraltes herkommen
hinweg genommenen erster …
auf weniger die das flersheimer
abgepfendte pferdt; auch die
eine zum zweiten mahl dem
vertrag de Anno 1662 grad zu
wider hervotgegangene von
dero brandt zu braubach
ausgegraben undt mit
sich genommener Bildstöck würklich
restituirs; …
unsre armen underthanen zu …
zimmern, hasloch undt mehrgenanntes
flersheimb wegen ihres ungefehr fünf
monath lang zu … in
arrest behaltenes pferdt. Zu
rüsselsheim ahngehaltenes solt
so dan der deren flersheimern in der gemeinen marck
verdorbenes gras, undt
hirdurch verursachten viler
annothiger uncosten billigmesiger
satisfaction ahnordnen laßen; auch

Hess. Staatsarchiv 105 317 020-1, Dokument 33

die ihrige von dergleichen
undt nachtheil andres albereit
vorhin vorgestelten sehr vernachbarlichen
bezeignungen ernstlich dekortiren
nach undt unserem ertzstift
nit wenig beschwehrlich
undt abmahnen worden
als dan nit alles ohn einiges
ferneren aufenthalt; die ihrem
ihrig zu gehörig aus allhiesigen
… liegenden … oder das etwa
darführ bey dessen kauferen stehende
gelt derenselben folgen zu laßen
sondern auch bey obgedachtem
unserem dohm capitul das
werk dahin zu richten, damit
die durch die flersheimer, denen
rüsselsheimern ahn statt dagegen
einiger gegens handlung fürweg
genommenes pferdt. auch also gleich
restuirt; auf weniger, so viel
obgemelte abscheitt erlangt
alles in vorigen standt irdoch mit
vorbehalt beiderseits rechtens
hinwider gesetzt, undt solchem nach
über ein und andrer annoch
vorhandene irrung genügentlich
unterednung sonder sambst
vorgenommen werden möge.
wenn nun Ew. … versentlich hierauf
unserer zu contination guter nachbar-
schafft undt abwendung allerhandt
unnöthiger weiterung führende
gute intention verhoffentlich zu …
werden abnehmen könnten; als wollen
wir auch darüber den
freundnachbarlich …
mit nechstem erwarten; darumb wir
dan dieselbe … freundlich
ersuchen undt vergleichen
maintz d. 17. xbris 1682
ahn hessen darmstatt
also gleich mit einem expressen
zu selbst dem andren schreiben fortzuschicken