Die Prozesse der Flörsheimer Gemeinde gegen die Höchster Fischereigenossenschaft schließe ich ab mit dem Urteil vom 17. Oktober 1921:

Die Ergebnisse sind: Die Flörsheimer dürfen von der Bonnemühle bei Okriftel bis zur Hochheim-Kostheimer Grenze auf beiden Seiten des Mains fischen. Am Ende der Prozesskette ging es nur noch darum, wer Erlaubnisscheine gegenüber Dritten ausstellen darf; es wurde von den Gerichten entschieden, dass weder die Gemeinde Flörsheim noch die Höchster Fischerzunft alleine diese Erlaubnisscheine ausstellen dürfen, es sind Absprachen zwischen den beiden Fischereiberechtigten untereinander nötig.
Das heißt, dass Koppelfischerei auf der genannten Flussstrecke besteht.
Interessant ist, welcher Flörsheimer im Jahre 1923 Berufsfischer und wer Berufsfischer und Arbeiter, also Fischer im Nebenerwerb, gewesen ist.

Liste über ausgestellte Fischereischeine auf beiden Seiten des Maines (für das Jahr 1923):

Berufsfischer

  • Joseph Hahn, Grabenstraße 55
  • Lorenz Nauheimer, Bleichstr. 24
  • Paul Treber, U. Mainstr. 70
  • Peter Klepper, Hauptstraße 73
  • Karl Wagner, U. Mainstr. 35
  • Peter Vorländer, Bleichstr. 21
  • Franz K. Peter Nauheimer, O. Mainstr. 24
  • Jakob Hahn, U. Mainstr. 50
  • Peter Nauheimer V., Eddersheimerstr. 6
  • Johann Bachmann, O. Mainstr. 7

Berufsfischer und Arbeiter
Fischereischeine nur auf preußischer Seite (für das Jahr 1923)

  • Georg Hahn, Borngasse 4
  • Heinrich Hahn II., Grabenstr. 55
  • Lorenz Nauheimer II, Hauptstr. 14a
  • Peter Nauheimer VI., Eddersheimerstr. 12
  • Franz Nauheimer VII., Schmittgasse 1
  • Joseph Nauheimer, O. Mainstr. 38
  • Kurt Kohl, Kirchgasse 16
  • Jakob Hahn, Poststr. 7
  • Heinrich Hahn, Eddersheimerstr. 33
  • Philipp Hahn, O. Mainstr. 28
  • Adam Hahn, Gasthaus zum Hirsch, O. Mainstr. 29

Diese Liste gibt ein Rätsel auf: Warum durften die Nebenerwerbsfischer nur auf der Flörsheimer, der preussischen Seite des Maines fischen?

„Beschwerde wegen Entziehung des Fischerscheines“ vom 4. 1. 1923:

Wie uns in Erfahrung gebracht sollen nur 10 Fischer die Erlaubnis erhalten im ganzen Mainstrom zu fischen.
Hiergegen erheben wir mit der Begründung Einspruch daß wir genau so gut berechtigt sind, wie auch die 10 aufgeführten Personen im ganzen Mainstrom zu fischen. Wir ersuchen Ausstellung der Fischerkarten für unbeschränkte gleichberechtigte Ausübung der Fischerei wie für alle andern.
Hochachtungsvoll Phil. Hahn I.

Ein weiteres Papier, ebenfalls vom 4. 1. 1923 und mit identischem Wortlaut wurde von allen Nebenerwerbsfischern unterschrieben:

Darauf reagierte der Flörsheimer Bürgermeister mit einem handschriftlichen Entwurf eines Schreibens an den Landrat zu Wiesbaden mit folgendem Wortlaut:

Die Beschwerde ist aus Anlaß erfolgt, weil der Fischereipächter Peter Nauheimer V. in der Ausstellung der von ihm ausgefertigten Fischer-Berechtigungsscheinen unterschiedlich verfahren ist. Er – der Pächter – hat 10 Personen Scheine ausgestellt, wonach diese berechtigt sein sollen auf beiden Seiten des Mains und jeder in dem Gebiete von der Bonnemühle bei Okriftel bis zur Hochheim-Kostheimer Gemarkung zu fischen. während 11 weitere Personen Scheine erhalten sollen die nur zum Fischfang auf der preussischen Seite des Maines berechtigen.
Diesseits wird um Verfügung gebeten, wieviel Fischereierlaubnisscheine die hiesige Fischer-Polizei-Behörde auf Grund des Fischerei-Gesetzes für den vorgenannten Bezirk Bonnemühle bei Okriftel bis zur Hochheim-Kostheimer Gemarkungsgrenze auf der ganzen Breite des Maines ausstellen kann. Auch die Fischereigenossen-schaft zu Höchst a./M. hat bis vor einem Jahr Erlaubnisscheine an Personen aus Rüsselsheim, Raunheim … ausgefertigt, die diese berechtigen sollten, ebenfalls in dem vorangeführten Gebiete zu fischen. Es muß noch betont werden, daß es keinem Flörsheimer Fischer bei der geringen Quantität von Fischen in dem Mainwasser möglich ist, seinen Lebensunterhalt aus dem Einkommen des Fischfanges zu bestreiten.
Flörsheim 11/1. 23
I. Vorstehendes Schreiben soll vorläufig nicht abgehen, bis ein Gutachten eines Rechts… eingetroffen.
II. … 25/1. 23

Mit Schreiben vom 1. September 1922 wurde der Höchster Fischereigenossenschaft bereits empfohlen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, das heißt von weiteren Prozessen abzusehen:

Heute dürfen und schon im letzten Jahrhundert durften die Flörsheimer Fischer Berechtigungsscheine oder Erlaubniskarten für die gesamte Breite des Mainstroms von der Bonnemühle am Schwarzbach nahe Okriftel bis zur Hochheim-Kostheimer Gemarkungsgrenze an Dritte ausstellen.
Die Flörsheimer Fischer haben noch manchen Prozess geführt, die Verschmutzung des Mains und das dadurch hervorgerufene Sterben der Fische durch die Industrie war das Thema der Klagen, Doch das ist eine andere Sache, der ich vielleicht später nachgehen will.