der Fürstlich-Darmstädtischen Regierung gegen die Gemeinde Flörsheim wegen der den Raunheimern und Rüsselsheimern auf ihrer Weid zugefügten Schäden und dem Missbrauch eines Fußpfades von Flörsheim nach Haßloch, beginnend im Jahre 1686.

Diesen Auszug aus der ‚Militärischen Situationskarte‘, der Haas’schen Karte um 1800, habe ich ausgewählt um zu zeigen, worum es in der nachfolgend dokumentieren Auseinandersetzung geht: Um den Fußpfad der Flörsheimer durch Raunheimer und auch Rüsselsheimer Gemarkung von der Flörsheimer Fähre her nach Haßloch. Denn in diesem Kartenstück konnte ich die (ungefähren) Gemarkungsgrenzen zwischen Rüsselsheim und Raunheim mit Schwarz, den Fußpfad mit Rot, dieRaunheimer und Rüsselsheimer Weiden mit Grün und das Raunheimer Ackerland mit Dunkelbraun kennzeichnen. Dabei konnte ich davon ausgehen, dass der Verlauf der Pfade und Wege sich über hundert Jahre nicht wesentlich geändert hat.

Im Schreiben der Flörsheimer an den Domdechanten, Dokumente 105_496_004 bis _008, tritt ein beachtliches Selbstbewusstsein zu Tage, und obwohl sie ganz sicher für den einen oder anderen der von den Raunheimern und Rüsselsheimer beklagten Schäden verantwortlich waren, erwähnen die Flörsheimer nicht ohne Stolz ihre Fahr und diejenigen, die sie benutzen, und auch ihren Fußpfad als Weg nach Haselloch bis hin zum Odenwald und gar bis Rom. Außerdem – und das ist auch für mich als dem Finder der Hinweise auf eine erzbischöfliche ‚Landstraß‘ von Mainz nach Frankfurt neu – ist zu lesen, dass die unrechtmäßigen Benutzer dieser Straße gepfändet werden, also eine Strafe zu bezahlen haben.

Auf der Gegenseite befürchten die Raunheimer den Verlust ihrer Zugtiere und dass sie ihr Dorf aufgeben müssten.

Das Ende der Auseinandersetzungen bleibt allerdings offen.

Nun folgen die Dokumente und anschließend meine Übertragungen der Texte.


Hessisches
Staatsarchiv Wiesbaden
Abt. 105, Nr. 496

hhstaw105_496_001
Amt Hochheim

Acta
betrefend die Beschwerden der Fürstl.-Darmstädtischen
Regierung entgegen die Gemeinde zu Flörsheim
wegen dem von dieser den Raunheimer Rüssels-
heimer Amts auf ihrer Weid zugefügten Schaden,
wie auch wegen Misbrauchung eines Fußpfades
von Flörsheim nacher Hasloch

1686



hhstaw105_496_002

Denen Würdig und Ehrsamben Unseren Lieben Andäch-
tigen Dechant und Capitul unsers DhombStifts zu Maintz


hhstaw105_496_003

Anselm Frantz von Gottesgnaden Ertzbischoff
zu Maintz, des heyl. Röm. Reichs durch Germa-
nien Ertz Cantzler und Churfürst


Unseren freundlichen gruß zuvor Würdig und Ehrsame
liebe Andächtige. Waß die Fürstliche Hessen Darmstat-
tische Regierung underm 10t dieses ahn unsern Rhäte
wegen des grosen schadens, so die Gemeinde zu Flersch-
heimb denen Raunheimer Rüsselsheimer Ambts
auf ihrer Waydt zugefügt, wie auch wegen miß-
brauchung eines gewissen pfads gelangen lassen,
und deswegen um satisfaction und abstellung solcher
Excessen begehrt, solches Communiciren wir auch
mittels copnylichen einschlusses sub No. 1 –A 3
mit dem gnädigen bedeuten, ihr wollet die behörige
verfügung thun, damit die sach gebührend unter-
sucht, und wann dieselbe anbrachter maßen beschaffen,
darin fürdersambst remedyrt, wie weniger nicht
Uns das befinden, umb so besagter darmbstattische
Regirung fürwider beantworthen zu können,
berichtet werden möge, und wir seind auch damit

zu freundschaft, gnaden auch allem guten wohlbey-
gethan. Datum zu St. Martinsburg in unserer

Statt Maintz den 26 t Marty 1686

Anselmus Franciscus …

ahn
allhiesiges Dhomb Capitul


hhstaw105_496_004

Hoch Würdiger Wohlgebohrner
Gnädiger Herr Dhumbdechant


Ehrw. Hochwürdige und Gnaden thun wir, aus der
Raunheimer gemeindt gegen unß der gemeindt
Flörsheimb uhnbefügte gethane Clag gnadiger
Communication fordersambst underthänigsten Danck
sagen, und ist dieses folgend also Clärlicher gegenbericht
für daß Erste, Nachdem sie Cläger vorgebendt, es
seye bey jüngst gehaltener Conferentz verwilligit
worden, daß ein fuß pfath von hiesigem fahr ab,
gegen Haselloch durch derer feltge gestattet worden;
ist wahr, daß aber wie die Flörßheimer 3 oder 4
fuhs weeg darneben gemacht haben solten, ein solches
werden die selbe, mit wahrheits grundt nicht erlas-
sen können, sonderen wir haben gesehen und ist bekanndt
wie daß nicht allein die vermittelte Cammer
dienerin von Dharmstatt mit ihrer öfteren nacher
Massenheimb gethanen fähren der nahe undt gutten
wegs nach durch den graben gebrochen, wie nitweni-
ger die von Raunheimb selbsten mit nahmen
Ganß geheissen des schitzen Sohn, Adam Gerlach undt
deß dasigen Schultheisen Sohn, welche Holtz und …
… ohn hero geführet, questionis ahn pfath so-
thane wege selbsten gemacht haben und wie sollen wir


hhstaw105_496_005

Flörßheimer Einen solchen zu machen dahin kommen sein,
gestaltsam der schultheis den …träger alle und irder
Zeit auf die Gasse stellend, daß wan wir mit führen
vom Walt kommend derer offenenen straße, so ein land
sträß von Maintz auß biß auf Franckfort, gleichsamb
ahn daß fahr ist, abweißen lassen, mit bedrohung
wan man die selbe offentliche straßen fahre sie uns
pfänden wolten, gleich wie dan man ohn ahn hohe
gnadl. straßen nicht ahn bemelten hasellocher pfats
kommen kan, vielweniger waß der von Ihr selbsten
gemachte weg darneben unß gemacht zu haben zu-
gemessen kan werden; solte aber wieder allen verhoffen
… von den unserigen ein oder ander, so sie zweifels
ohn umb dasselbe zu fahren zu förderist ahngesprochen
mit ihn gefahren sein, ein solches stellen wir den
Raunheimer und ihres schitzens selbst zu eigener
Verantwortung, und hatten in ihrer Supplie nicht ahn
ziehen dörfen, daß wahn sie daherin fahren, der schitz
ersagt undt pfänden wollen; die vertretten aber
den schitzen gepfändet; Es ist ia derselbe durch den
winter fast ein oder oder alle Tag herüber zu unß
gefahren, sein Lebenß erhaltung gesucht; welcher
dan da zumahl recht gethan, daß er alßbald denen
selbigen so ihn beleidiget für alhiesiger Obrigkeit
klagt undt nahmhaf gemacht habe; woher alßo geschehe
waß rechtens ist.
Daß dan zum 2ten sie sich beklagen eß seye ihr
waßem allwoh sie ihre Viehweith auf halten, in grundt
verfahren, ein solches haben Cläger mehrenteils ver-


hhstaw105_496_006

ursachet, sintemahlen bey gepflogener Commißions Conferentz
durch beiderseiths Herrn Commißorys alß nemblich
Herrn von Ritteren und Doctor Gillefelt Maintzisch:
undt dan Herrn von Gemminge Vorsitzender mit Doctor
Malchemehrum(?) Dharmstattischer seithen beschlossen worden
daß sie die Raunheimer über gedachte ihre weith eine
bereitte straße, daß nicht allein wie die Flörßheimer
in unserem Holtz führen, sondern auch andere fuhr-
leith in uff und abfahren ohn gehindert neben ein
ander hinfahren können absteinen oder abpflöcken
laßen; die weilen aber biß dahero noch keine ordent-
liche straße dahin aufgericht, und wie von ihnen
von der rechten Landstraßen abzufahren, undt dahin
über den waßen oder weith gezwungen worden,
so ist dießes noch hiebey zu vernehmenn, daß wir
mit unseren wagen die weit befahren, so Cläger aber
eingestehen führen undt wan selbe unß noch
fahren wollten, nicht fort kohmmen können, sondern
alle und ieder Zeit einen absonderlichen neben weg
gemacht, womit zum meisten Theill alßo der gestalt,

die weith selbsten verfahren und verderben, es ist ia der
dasige schultheis und fast alle Einwohner zu besagtem
Raunheim diesen verlossenen winter ein und alle
tag mit ihrem Geschrei dieße weg gefahren, gestalt-
sambt sie ihre meiste nahrung durch holtz, früchte
und geströse bey fuhren aus Flörsheimb abhollen;

So seind dan ferner zum 3ten die landstraßen, so
wohl von der bergstraßen, auß dem Odenwalt und vom


hhstaw105_496_007

Rom(?) auf daß Flörßheimer fahr gericht, waß also verder-
ben sollen wie arme Flörßheimer getan haben; eß scheint
alßo gantz klar zu sein, daß der Cläger ihre Clag mit
sambt Kellers bericht, auß einen gegen unß tragenden
neid undt uhn zeitligen eifer geschehen seye, wir graßen
noch weithen nichts auf der raunheimer ihrem waßen,
dahero sie nicht befugt gegen unß zu schreiben und zu sagen,
sie könten ihr jung vieh unsert wegen nicht erhalten, eß
hat ia der H. Keller noch nicht geklagt, er könte sein
Kühe und Kelber so manches mahl in 20 – 30 Stück auf
sothanen waßem weithen nicht erhalten.
Seind die weilen wie irder Zeit in ansehnung mit unserem
benacht bahrten gutte und friedliche fromes und nachbahr-
schaft zu halten gemeint sein, so kombt unß es schmerzlich
vor, daß die selbe so ohngesonnen eine solche Clagschrift
die doch gantz boden loß ist, gegen unß einbringen haben
mögen; wir haten ja lengst hin die erhebliche Uhrsach ge-
habt; wan nit beider seiths die Gnädigste Herrschaft zu
… verschonnen wollen; die selbe gestalter dingen
nach zu verclagen, maßen unsere gegen Rüsselsheimb
gelegene weith von Dharmstattischer seiten; in abführ-
ung der stein von den Flörsheimer Steinbrüch den langen
weg zugedeckt, daß selbe keine weith, sondern vielmehr
einem steinern straßen gleich sieht; item sie haben auß
gewohnheit da sie stein führen so wohl die früchte vom fahr
in die nächste, mit der gangbahre straßen nicht genug
wie ahnoch heutiges tags zu sehen ein und andere straßen
zwerch durch unßer felt gemacht, daß eß ahn früchten unß
viel schaden zu gefügt, ja sie achten so gahr nicht, ob
man gleich wieh auf verbottene weg streckt, sondern
sie fahren eigenmachtig die selbe verlassen wie dan in


hhstaw105_496_008

Specie deß H. Kellers zu Rüsselsheim sein fuhr, so bey
seine fraw liebsten und diener geweßen, jüngsthin in
unserer gemarckung gethan haben, wie in gleichen der
schultheis von Raunheim, und andere mehr, so wir Ehren-
halber nicht nennen wollen, der neben weg sich gebrauchen.
Eß weiß ia auch der H Keller wohl, daß er dieß seits
keinem Dhomb Capitulischen schultheißen zu befehlen habe,
dahero dan in seinem Gericht nicht machen dörfen, der
Flörßheimer schultheis, wehre auf sein geheiß nicht erscheinen;

Belanget alßo hiebey ahn Ehrw. Hoch. und Gnaden unser
hof…seytes bitten und anflehen die geruhen Gnädig
auf der wieder bey kommende ohngegründe Klagschrift;
unsere noth… ein verleibter maßen Gnädig ahn zu
nehmen, derer Kläger uhnbefugte Clag und aller seits bericht
und ahn nächstbahrliches verhalten bei fürstl. Dharmstattischen
regirung entdecken zu lassen, woh bey wir die tröstliche
hoffnung haben, sie werdten dahin angelassen werden künftig
hier in ruhiger und friedsamber nachbahrschaft, besser
alß bishero geschehen, unß ruhig sein laßen der Gnädig
willfähriger verhaltung wir unß getrösten undt verbleiben

Ehrw. Hochwürd. und Gen…

Underthänig und Gehorsam
underthanen

Schultheis, Gericht, Ge-
meine Vorgänger undt
gantze Gemeindt
Flörsheimb


hhstaw105_496_009

Hochwürdigster
Unsern bey Ew: fürstl. Gndn.
staträthen … den Hessen Darmb-
stattische Regierung, einiger von
denen Flerßheimer Underthanen
dem Raunheimer Gemeind auf
ihrer wayd zugefügten schadens
halber beklagt hat, ein solches
haben wir ab Ew. fürstl Gn. schreiben
vom 16. Marty negsthin undt
deßen beylagen mit mehreren
nahmen versehen, undt darauf
nit underlaßen, Schultheiß undt
gericht zu beklagtem Flerßheim
darüber zu vernehmen, waß
dieselbe nun Unß darüber hin-
wieder für einen bericht erstattet
haben, ein solcher gehet in originali
hiebey, und gleich wie daraus
gantz klar erhellet, daß die
angebrachte klagden in lauter
ohnwahrheit bestehen, undt die
Flersheimer sich vielmehr so ihnen
täglich von den Rüsselsheimern
zuwachsenen schadens halber zu-
beschwehren haben, also wollen wir
… auch hiemit darumb gebetten haben
Ew. fürstl. Gn. geruhen durch ihre
Räthe dieserhalben ein solches hin
wieder dafür nachtrücklich demonstriren zu laßen,


hhstaw105_496_010

das Darmstattischer seithen bester
nachbahrschaft gehalten, auch denen
Unseren mit derleih ohnwahrhaften
zulassen künftiglich beschwert
wird. Empfehle dieselbe darmit
Maintz 26 aprili 1686
Dechandt

Ihr fürstl Gn zu Maintz


hhstaw105_496_011

pro copia no. 1

Unsern

Jenen selben gaben wir durch die beyschlüße freundtnach-
bahrlich zu vernehmen, wessen bey Unserer gnädigsten
hochfürstl. Herrschaft, dero Undterthanen, die Gemeind
zu Raunheim, über die gemeindt zu Flörßheim wegen zu-
fügendten großen schadens ahn ihrer wayd von das ZugViehe
und sonsten, durch große mißbrauchung eines fus pfads
von Flörßheim nacher Haßloch, sich underthänigst be-
klaget, auch waß darauf die beambten zu Rüssselsheim
vor einen bericht erstattet; Nun werdten sich die Herrn
annoch guter maßen erinneren, waß bey einer vor
etlichen Jahren zu Flörßheim gehaltener Conferenz, under
anderm derenthalben vorgangen; Nachdhem dan die
Flörßheimer gahr unnachbahrlich, und Undtverandtworttlich
sich verhalten; so zweiffelen wir nicht, ersuchen auch die
Herrn hiemit freundlich, sie werdten und wollen die
nächtrückliche Verordnung dahin ergehen lassen, da-
mit ermelte Flörßheimer nicht allein denen Clägern
die zugefügte schäden ersetzen, und satisfaction
thun, sondern auch hinführo alle Excess underlaßen,
und sich nachbahrlicher, alß bißher bezeugen, und
mithin alle sonst darauß entstehenden Ungelegenheiten


hhstaw105_496_012

verhüten helffen. Wir erwartten darüber der Herrn will
fährige frdl. andtworth, und seint Ihnen hinwieder …
Darmstatt ahm 10ten Marty 1686

Der Herrn
… und dinstwillige

Fürstliche Hessische praesident,
Geheimen und Regirungs Räthe
daselbsten.

Ahn

Churmaintz. Regirung


hhstaw105_496_013

Copia No 2

Durchleüchtigste Fürstin

Auff erhaltenen gnädigsten befelch und beygeschlossenen
der gemeind Raunheim undterthänigste supplication
habe Erw. hochfürstl. Durchl. undterthänigsten berichtt thun
sollen, waß maßen mich, mit zuziehung des schultheißen
Ganß Adam …, Johannes Bernolden, Ganß Henrich Zim-
mers, Johann Schaffner des alten, alß felt schützen, hein-
rich Schneiders, und Adam Gerlachen allen von Raunheim,

so dan Peter Schillings, und Philipp Dambmars, alß
ohnpartheyischer Zeugen von Rüsselsheim nach Raunheim auf
das feld und Waydgang ahm … verfügst, und
den Augenschein wegen des angegebenen schadens, so die be-
nachtbahrte Churfürstl. Maintzl. Underthanen zu Flörs-
heim auf dem Raunheimer gemeinen waßem ahm …
so die einige wayd die Raunheimer ist, wie auch auf derselben
äckern gethan, besichtiget und leyder die sach, sonderlich
auf dem waßem wie underthänigst ahnbericht, befunden
daß nemblich der waßem so lang und breiten ist, also
auf dem grundt zerfahren, und verderbt ist, daß man
darauf sehen könte, und die arme Underthanen in vielen
Jahren, denselben nicht wieder mit ihrem vieh bewayden,
und also ihr Zugh Vieh erhalten können, und wann dieser


hhstaw105_496_014

schaden von diesseitig Underthanen in Flörßheimer ge-
marck verfahren; So würdte gewißlich ein solcher lermen
entstehen, daß …seits Ehrw. und Hochfürstl. Herr-
schafft damit verlusten genug haben würden.

Auff denen äckern haben sie gleichfalß eine Wege ohne
fugen nacher dem Wald, und auf Haßloch gemacht, daß es
ein gründ zu fahren ist, ob auch der feld schütz Johannes
Schaffner öfters hohe wisch auf die neben verbottenen weeg
gesteckt; haben jedoch die Flörsheimer solche öfters straff-
bahrer weiße weggehauen, und Schützen selbsten auf
dießer seithen, alß er die thäter pfänden wollen, die
sache abgenommen und ihnen zu schlagen getrohet.

Von und bey einnehmung des augenscheins habe ich nach
Flörsheim geschickt, und dem Schultheißen anfügen lassen,
daß ich mit den leuthen auf dem augenschein seyn,
mit frdl. nachbahrlichem gesinnen, er wollte solchem augen-
schein mit den seinen auch selbst beywohnen, und mit
mihr Understeckung pflegen, wie etwan ich ein oder
anderen weeg dießem hochschädliich waßem, künftig vor
zu kommen sein möge. Eß ist aber weder durch Schult-
heiß zu Flörsheim noch gemeindts ihres mittels kommen,
sondern der Schultheiß hat mihr sagen lassen, er vor


hhstaw105_496_015

seine persohn könte von deswegen nicht kommen weilen
er auf befelch 8 Zeugen abzuhören hatte, so dan seyen
die leuthe im feld, und nit zu hauß, er wüste den
schaden gahr wohl, müste bekennen, daß er nicht recht
seye, könte weiter nicht helfen, man möchte mit den
leuthen verfahren, wie man könnte, daß ich also nach
eingenommenem Augenschein mit denen bey mihr gehabten
leuthen in soweit ohnverrichter sachen wieder heim gegangen.
Sig: Rüsselsheim den 4. Marty 1686


hhstaw105_496_016

Copia No 3

Durchleustigste Fürstin.

Ew. Hochfürstl Durchl. geben wir untsbemelte Underthanen
erheischenden unserer höchsten notturfft nach klagend zu
vernemmen, waßmaßen uns von unseren nachbahrn den
Flörsheimern gahr zu großer überlast geschieht, indem sie
nach gehaltener iüngsten Conferenz, ärger und übler hand-
len alß zu vor, den da
ihnen damals bey gepflogener Conferenz ein nothwendiger
fuspfad über unßer feld, nach Haßloch ist gestattet wordten
machen sie ein vor einen wohl 3 – 4 neben einander, und
fahren gahr drüber, und wan der Schütz sie pfänden will,
wollen sie sich nicht allein nicht pfänden laßen, sondern
sie pfänden wohl selber den Schützen, wie dan newlich
würcklich gethan haben, ob man sich zwar eine bey ihrem
Schultheisen, deren großen frevel halber beclaget, hat
er zur andtworth geben, er könte sie nit zwingen; ja
was noch das ärgste ist, so haben sie uns dießen winter
unseren waßen, welcher unser waydgang vor unßer
Zug Viehe ist, welcher ohne daß gahr gering, und die sonsten
keine wayde für das Zug Viehe haben, ganz in grund und
boden gefahren, wie der augenschein außweißet, daß wohl


hhstaw105_496_017

in zwey oder mehr jahren kein graß darauf wachsen
kann, und also unser armes Zug Viehe wird ver-
hungern, und wir entlich gahr, wan unß nit solte
geholfen werdten, das dorff räumen müssen, in betrach–
tung daß ia ein bauersmann ohne Zug Viehe nit fortkommen
kann; gelanget demnach ahn Ehrw. Hochfürstl. Durchl.
unßer ganz underthänigst und umb gotteswillen
höchst flehentlichstes bitten, Ew. Hochfürstl. Durchl. wollen
sich doch unßer armen leuthe erbarmen, und unß
wider solchen muthwillen und großen frevel gnädigst
schützen, und wir verbleiben …

Erw. Hochfürstl. Durchl.

Underthänigste trew gehorsambste
Unterthanen
die Gemeind Raunheim